Mitgliedsbeiträge ab 2026
| Vollmitglied | 1.250,00 EUR |
| Vollmitglied (ab 80. Lebensjahr) auf Antrag | 1.050,00 EUR |
| Jugendliche bis 12. Lebensjahr | 70,00 EUR |
| Jugendliche vom 13. bis 18. Lebensjahr | 80,00 EUR |
| Jugendliche vom 18. bis 21. Lebensjahr | 200,00 EUR |
| Erwachsene in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr | 200,00 EUR |
| Passive Mitgliedschaft | 130,00 EUR |
| Zweitmitgliedschaft für Vollmitglieder eines DGV Golfclubs | 750,00 EUR |
| Firmenmitglieder | 1.150,00 EUR |
| Greenfeemitgliedschaft inkl. DGV-Ausweis und HCP-Führung | 195,00 EUR |
| Alle Mitgliedschaften für Erwachsene zzgl. Verbandsbeiträge | 35,00 EUR |
Einstiegsjahr für Golfneulinge |
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| Mitglieder im Einstiegsjahr - 12 Monate volles Spielrecht | 450,00 € (zzgl. 35,00 € Verbandsbeiträge ) |
| Sie haben damit die Möglichkeit, das Clubleben kennenzulernen und festzustellen, ob diese Sportart ihnen zusagt. Sie können sich und uns testen! |
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Schulungen erfolgen durch unsere Golflehrer Sönke Sauck (Tel. 0170-1721321) und Sven Ankele (Tel. 0151-61356462)
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Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen sind pro Mitglied jährliche Verbandsbeiträge zu entrichten.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Die jeweiligen Beiträge sind bis zum 31. Januar des Beitragsjahres zu zahlen. Vollmitglieder (Mitgliedschaft 80+) können den Beitrag einschließlich Verbandsbeitrag (z.Zt. 35,00 €) in monatlichen Teilbeträgen von 125,00 € (110,00 €) im ersten Monat und 110,00 € (95,00 €) in den Folgemonaten zahlen.
Der Jahresbeitrag inkl. Verbandsbeitrag beläuft sich dann auf 1.335,00 € (1.155,00 €). Voraussetzung für die Teilnahme am Ratenzahlungsmodell ist die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats und die ausdrückliche schriftliche Erklärung bis zum 31. Dezember des Vorjahres, an diesem teilnehmen zu wollen. Neumitglieder können das im Rahmen ihres Aufnahmeantrags erklären. Erfolgt die Aufnahme in den Verein oder der Wechsel des Mitgliederstatus während des laufenden Beitragsjahres ist der Beitrag zeitanteilig für das laufende und bei befristeten Mitgliedschaften für das folgende Beitragsjahr zu entrichten. Nach der Aufnahme oder dem Wechsel des Mitgliederstatus zu zahlende Mitgliedsbeiträge sind zum letzten Tag des Aufnahme- oder Änderungsmonats fällig.
Zahlungserleichterungen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Zweitmitglieder und Erwachsene in Ausbildung sind verpflichtet, dem Vorstand unverzüglich das Ende ihrer Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein bzw. das Ende ihrer Ausbildung nachzuweisen. Auf Aufforderung des Vorstands ist der Nachweis der Erstmitgliedschaft bzw. der Fortdauer der Ausbildung binnen eines Monats zu erbringen.