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Ostern 2020 von Golf Club Brodauer Mühle e.V.

Liebe Mitglieder,

leider bleibt es auch über die Osterfeiertage bei den zur Bekämpfung des Corona-Virus behördlicherseits angeordneten Beschränkungen, sodass wir in diesem Jahr zu Ostern auf unsere gewohnten Turniere, die Osterjugendwoche wie auch private Golfrunden werden verzichten müssen. Sollten die Beschränkungen Ende April langsam gelockert werden, bleibt nur zu hoffen, dass es auch Golfanlagen erlaubt wird, wieder zu öffnen, um den Mitgliedern Sport unter freiem Himmel zu ermöglichen. Ganz sicher wird es weiterhin nicht erlaubt sein, sofort wieder den gesamten Sportbetrieb aufzunehmen. Uns als Freiluftsportlern wäre aber bereits geholfen, wenn die Golfanlagen für private Runden wieder geöffnet werden dürften. Wir denken, jeder Golfer wäre gerne bereit, weiterhin gewisse Beschränkungen auf sich zu nehmen. So könnte etwa das dänische Modell, Flights von höchstens 2 Personen, Mindestabstände, Steckenlassen der Fahnen und Verzicht auf das Einlochen, eine Lösung für die erste Zeit sein.

Vielleicht haben Sie durch die Medien erfahren, dass einzelnen Golfanlagen bei den zuständigen Landesministerien Anträge auf Erlaubnis zur Ausübung des Golfsports gestellt haben. Mit dem DGV und dem GVSH sind wir allerdings der Meinung, dass die Einhaltung des Verbots des Sportbetriebs eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, um unseren Mitmenschen, ob Golfer oder nicht, den wichtigsten Dienst zu erweisen, den jeder Einzelne jetzt erbringen kann, nämlich uneingeschränkt die bestehenden Regelungen zu akzeptieren, um sich und andere zu schützen. Wie viele andere hoffen wir darauf, dass in der kommenden Zeit unter Würdigung der jeweiligen aktuellen Infektionslage wieder weniger strikte Beschränkungen möglich werden. Vielleicht ist es ja ein kleiner Trost: Die Betreiberfamilie Rohwedder und unser Greenkeeper Andrew mit seinem Team tun alles, um den Platz in einem vorzüglichen Zustand zu halten. Wir haben deshalb keinen Zweifel, dass uns im Falle einer behördlichen Freigabe sofort exzellent gepflegte Abschläge, Fairways und Grüns erwarten.

Wann wir die abgesagte Jahresmitgliederversammlung durchführen können, steht noch in den Sternen. Versammlungen in Sportvereinen werden in den nächsten Wochen sicher noch nicht wieder erlaubt werden. Selbst wenn behördliche Verbote der Durchführung der Mitgliederversammlung nicht mehr entgegenstehen sollten, werden wir die Altersstruktur unserer Clubmitglieder im Auge behalten und abwarten, bis eine Teilnahme an der Jahresmitgliederversammlung für alle Mitglieder wieder bedenkenlos möglich sein wird. Wir sind nicht in Not, denn der Gesetzgeber hat den Vereinen mittlerweile geholfen und für das Jahr 2020 bestimmt, dass Vereinsvorstände unabhängig von ihrer satzungsgemäßen Amtszeit bis zur Neubestellung eines Vorstands im Amt bleiben. Der Vorstand ist deshalb bis zur Durchführung der Jahresmitgliederversammlung handlungsfähig.

Wir werden Sie umgehend informieren, sollte sich eine Lockerung oder gar die Aufhebung der Platzsperre abzeichnen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit und trotz der Beschränkungen eine frohe Osterzeit.

Der Vorstand

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